Teilnahmebedingungen für den Malwettbewerb zur Europäischen Mobilitätswoche 2025
Wir bedanken uns für dein Interesse an unserem Malwettbewerb.
Folgend findest du die Teilnahmebedingungen.
Durch das Einreichen des Bildes erklären sich das Kind sowie seine Eltern mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmebedingungen
- Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, ist als Veranstalter verantwortlich für den Malwettbewerb und wird im Folgenden „ÖPNV-Betrieb“ genannt.
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen im Alter von 6 bis 12 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und deren Bild gegen kein geltendes deutsches Recht verstößt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖPNV-Betriebes, sowie Jurymitglieder und deren Angehörige sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen. Es wird nur eine Teilnahme pro Person akzeptiert. Jeder Teilnehmer darf nur ein Bild einreichen. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
- Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennen der Teilnehmer und seine Erziehungsberechtigten die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der ÖPNV-Betrieb bestimmte Teilnehmer von dem Wettbewerb ausschließen. In einem solchen Fall kann der Gewinn auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.
- Informationen zum Wettbewerb und zur Gestaltung sind unter folgender Internetadresse zu finden: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation/Mobilität/Malwettbewerb-Mit-dem-Bus-in-Richtung-Zukunft-/.
- Das Bild wird als Foto oder Scan im DIN A4-Format zusammen mit den persönlichen Angaben über ein Formular auf der Homepage eingereicht. Zur Wahrung der Einreichungsfrist ist allein der Tag des elektronischen Eingangsdatums maßgebend. Teilnahmezeitraum ist vom 11.08.2025 bis zum 05.09.2025.
- Unter allen gültigen Teilnehmern bestimmt eine vom ÖPNV-Betrieb zusammengestellte Jury nach ihrem alleinigen Ermessen unter allen eingereichten Bildern eine Auswahl der aus ihrer Sicht besten drei Bilder. Die Gewinner werden nach erfolgter Abstimmung innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail benachrichtigt.
- Der erste Gewinner erhält einen Gutschein von einem Spielwarengeschäft im Wert von 50,00 Euro, der zweite Platz erhält einen Gutschein von einem Spielwarengeschäft im Wert von 30,00 Euro und der dritte Platz erhält einen Gutschein von einem Spielwarengeschäft im Wert von 20,00 Euro. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
- Der Teilnehmer und seine Erziehungsberechtigten versichern mit der Teilnahme am Wettbewerb, dass der Teilnehmer über alle Rechte an dem von ihm eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte an dem Bild mit all seinen Bestandteilen innehat und das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Sollten dennoch aufgrund des eingereichten Bildes Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer sowie seine Erziehungsberechtigten den ÖPNV-Betrieb von allen Ansprüchen frei. Ein Anspruch des Teilnehmers und seiner Erziehungsberechtigten auf Nutzung, Verwertung, Veröffentlichung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung des Bildes besteht nicht.
- Die Gewinner und seine Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Teilnahme einverstanden, dass das eingereichte Bild vervielfältigt und in den Bussen, anderen Orten oder online unter Angabe des Vornamens des Gewinners und des Alters veröffentlicht werden kann. Die Nutzung durch den ÖPNV-Betrieb unterliegt weder einer zeitlichen, räumlichen noch inhaltlichen Einschränkung. Hieraus resultierende Ansprüche jedweder Art gegen den ÖPNV-Betrieb sind ausgeschlossen.
- Mit der Gewinnchance beziehungsweise den Preisen ist ein etwaiger Vergütungsanspruch abgegolten.
- Der ÖPNV-Betrieb ist alleine dazu berechtigt Verstöße gegen Rechte aus der Schöpfung des Teilnehmers auf eigene Kosten und Risiken zu verfolgen.
- Der ÖPNV-Betrieb behält sich Änderungen in der Durchführung und Terminplanung des Wettbewerbs, der Teilnahmebedingungen sowie im Anforderungskatalog ebenso vor wie den vorzeitigen Abbruch oder die vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs ohne Angabe von Gründen und zu jedem Zeitpunkt. Hieraus resultierende Ansprüche jedweder Art gegen den ÖPNV-Betrieb sind ausgeschlossen.
- Im Übrigen ist die Haftung des ÖPNV-Betriebes auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ÖPNV-Betriebes beruhen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Pflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des ÖPNV-Betriebes beruhen. Als wesentliche Pflichten gelten Pflichten auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, weil deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs entscheidend ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Datenschutzhinweis: Der ÖPNV-Betrieb sichert zu, dass die Verwendung der angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung aller geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Der ÖPNV-Betrieb speichert personenbezogene Daten im Rahmen des Malwettbewerbs ausschließlich zwecks Kontaktaufnahme und gegebenenfalls zur Zusendung eines Preises. Zugriff auf personenbezogenen Daten hat in diesem Zusammenhang nur der ÖPNV-Betrieb. Die Daten werden unverzüglich nach Abschluss des Malwettbewerbs gelöscht.