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Datum: 11.08.2025

Digitale Teilhabe an kommunaler Politik gehört zur grundlegenden und zeitgemäßen Infrastruktur - gerade auch für Mütter und Frauen

Gemeinsame Pressemitteilung der LAG und LFR

Gleichstellungsbeauftragte und LandesFrauenRat SH bemängeln Entscheidung gegen eine digitale Teilhabe vor Ort

LandesFrauenRat SH und kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land kritisieren die Entscheidung der Landesregierung, die digitale Teilhabe von Menschen an Entscheidungen in den Räten vor Ort der Freiwilligkeit zu überlassen.

Flensburgs Gleichstellungsbeauftragte Marie Sprute, gleichzeitig Sprecherin der LAG, weist darauf hin, wie wichtig diese Möglichkeit vor allem für Menschen mit Sorgeverantwortung, z.B. Alleinerziehende, pflegende Angehörige, aber auch für Eltern und Frauen generell ist. „Wir sind regelmäßig im Austausch mit kommunalpolitisch aktiven Frauen im Land. Und diese melden uns unisono zurück, wie grundlegend wichtig es für sie ist, die Möglichkeit zu haben, digital teilzunehmen.“

Birte Kruse-Gobrecht, Vorsitzende des LandesFrauenRates bedauert, dass im Streit, um die Kostenübernahme zwischen Land und Kommunen das grundlegend wichtige Thema der Teilhabe von Frauen an Politik in den Hintergrund zu geraten scheint. „Digitale Teilhabe ist nicht das einzige Thema, um mehr Menschen, insbesondere Frauen, eine Teilhabe an Politik zu ermöglichen, aber ein sehr wichtiger Baustein“, so Birte Kruse-Gobrecht. Denn landesweit betrage der Frauenanteil an den Gemeindevertretungen gerade einmal 28%. „Ein Recht auf eine hybride Teilnahme könnte gerade bei an Kommunalpolitik interessierten Frauen dazu führen, dass sie sich eine Kandidatur vorstellen können, da sie die Möglichkeit der Vereinbarkeit sehen.“, berichtet die Vorsitzende aus Gesprächen mit interessierten Frauen, „Ziel muss es sein, die Repräsentanzfrage bei der Kommunalwahl 2028 zu lösen, um Vertrauen und Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung zu schaffen!“

Neben Frauen würden viele weitere Gruppen profitieren, die es bisher auch schwerer haben, sich in Präsenz zu beteiligen und daher in kommunalen Räten fast überall unterrepräsentiert sind, z.B. Menschen, die die Wohnung kaum verlassen können (Behinderte, alte Menschen, Personen mit Sorgeverantwortung) oder Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht am Wohnort aufhalten. Gerade auch im ländlich geprägten Schleswig-Holstein würde es für Menschen leichter, sich politisch zu engagieren – trotz ggf. weiter entfernter Wohnorte vom Tagungsort.

LandesFrauenRat und kommunale Gleichstellungsbeauftragte fordern Land und Kommunen auf, sich noch einmal zeitnah zusammen zu setzen und gemeinsam mit kommunalpolitisch aktiven Frauen, den Gleichstellungsbeauftragten und dem LandesFrauenRat nach einer pragmatischen und machbaren Lösung zu suchen.

für den LandesFrauenRat Schleswig-Holstein
Alexandra Ehlers, Geschäftsführerin
ehlers@landesfrauenrat-s-h.de
0431/ 55 2065
www.landesfrauenrat-s-h.de

für die LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Marie Sprute, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Flensburg
sprute.marie@flensburg.de
0461/ 85 4533
www.gleichstellung-sh.de

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