Bin ich für die Dauer des Einsatzes versichert?
Registrierte Spontanhelfende, die in einer Notsituation helfen, sind während ihres Einsatzes gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt so lange, wie der Einsatz läuft und endet mit dem Abschluss des Einsatzes.
Wenn Spontanhelfende während ihrer Tätigkeit eine Pflichtverletzung begehen, übernimmt die zuständige Behörde die Haftung, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.