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Der vorliegende erste kommunale Psychiatrieplan befasst sich ausführlich mit der vielfältigen „sozialpsychiatrischen Landschaft“ des Kreises Schleswig-Flensburg. Er ist das Ergebnis eines sich über mehrere Jahre entwickelnden Prozesses, der durch das aktive Zusammenwirken vieler Beteiligter fortgeführt und begleitet wurde. Der Plan stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserer Region zu verbessern und zu gewährleisten.

Folgende Aspekte beschreiben einen kommunalen Psychiatrieplan:

  1. Der kommunale Psychiatrieplan dient der Darstellung des psychiatrischen Versorgungssystems innerhalb des Kreisgebietes.
  2. Der kommunale Psychiatrieplan beschreibt die Zielgruppe der betroffenen Menschen.
  3. Der kommunale Psychiatrieplan benennt und beschreibt die verbindende sozialpsychiatrische Haltung und inhaltliche Ausrichtung der an der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beteiligten Personen und Einrichtungen innerhalb des Kreisgebietes.
  4. Der kommunale Psychiatrieplan zeigt Verbesserungspotenziale im Bereich der gemeindepsychiatrischen Versorgung auf und dient der Vernetzung und Zusammenarbeit aller mit der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mittelbar und unmittelbar beteiligten Personen, Einrichtungen und Gruppen.
  5. Der kommunale Psychiatrieplan hilft bei der vorausschauenden gesundheitspolitischen Planung im Zusammenspiel mit der gesellschaftspolitischen Wahrnehmung von psychischer Erkrankung.
  6. Der kommunale Psychiatrieplan erlaubt in seiner Fortschreibung eine Überprüfung bereits eingeleiteter Entwicklungsschritte im Bereich der psychiatrischen Versorgung.

Zum kommunalen Psychiatrieplan

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