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Ich habe die mir zustehenden Ausfalltage bereits erfüllt bzw. überschritten. Warum wird nicht bereits jetzt die Rückforderung durchgeführt?

  • Der Gesetzgeber hat den Tagespflegestellen die Möglichkeit gegeben, bis zum 31.12.25 eine Erklärung abzugeben, welche Ausfalltage als Fortzahlungstage gelten sollen. Eine solche Erklärung kann die Höhe der Rückforderung verändern, somit müssen wir den Jahreswechsel abwarten.
  • Zusätzlich werden die zustehenden Ausfalltage je Kind ermittelt. Je nachdem, wie viele Monate dieses Kind in Betreuung ist, kann die Zahl der zustehenden Ausfalltage unterschiedlich sein.
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