Ich habe 30 Ausfalltage nicht erreicht bzw. werde diese im laufenden Jahr auch nicht mehr erreichen. Kann ich trotzdem die Erklärung abgeben, welche Ausfalltage als Fortzahlungstage gelten sollen?
Nein, die Möglichkeit der Erklärung ist nur dann vorgesehen, wenn Sie die 30 (bwz. anteiligen) Ausfalltage überschritten haben. Anteilige Ausfalltage kommen dann zur Anwendung, wenn Sie Ihre Tagespflegestelle im Laufe des Jahres begonnen bzw. beendet haben (Anzahl Monate x 2,5 Tage) oder nicht an fünf Tagen in der Woche Kinder betreuen.