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1. Frühe Integration von Fachkräften: Die Auszubildenden sind von Beginn an fester Bestandteil Ihres Teams und bringen frischen Wind und neue Ideen in Ihre Einrichtung. Sie lernen die Arbeitsabläufe kennen und können sich direkt in den Alltag einbringen.

2. Qualifizierte Begleitung: Sie haben die Möglichkeit, die Auszubildenden intensiv zu begleiten und deren Kompetenzen gezielt zu fördern. Durch die praxisnahe Ausbildung können Theorie und Praxis optimal verknüpft werden.

3. Stärkung des Fachkräfteteams: Mit der praxisintegrierten Ausbildung unterstützen Sie den Fachkräftenachwuchs und sichern sich motivierte und gut ausgebildete Mitarbeitende für die Zukunft.

4. Finanzielle Förderung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die praxisintegrierte Ausbildung finanziell. Für angehende Erzieher*innen wird im ersten Ausbildungsjahr ein Zuschuss von monatlich 800 € gewährt. Zusätzlich übernimmt das Land für die Freistellung der Praxisanleitung wöchentlich 50 € für zwei Stunden Freistellung. Für die sozialpädagogischen Assistent*innen beträgt der Zuschuss in beiden Ausbildungsjahren monatlich 600 €, ebenfalls inklusive 50 € wöchentlich für zwei Stunden Freistellung der Praxisanleitung.

5. Unterstützung durch den Kreis Schleswig-Flensburg: Der Kreis Schleswig-Flensburg gewährt ebenfalls einen Zuschuss über eine eigene Förderrichtlinie, sofern die Ausbildung vom Land gefördert wird. Der Kreis übernimmt dabei die Differenz zwischen den Ausbildungskosten nach dem Tarifvertrag TVAöD-Pflege und der Landesförderung für die gesamte Ausbildungsdauer. Für sozialpädagogische Assistent*innen können dabei bis zu 96,46 % der Ausbildungskosten übernommen werden. Zusätzlich wird ein einmaliger Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung gewährt.

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