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  • Die Träger prüfen, ob sie beim Kreis ihr Interesse an einer Förderung für einen PiA-Platz bekunden wollen.
  • Träger reichen Interessensbekundung (Ausbildungsform Erzieher oder SPA, Anzahl, Name der Kita) beim Kreis ein.
  • Kreis teilt Rangliste für Förderung Träger und BBZ mit.
  • Ausschreibung durch den Träger und Bewerbungsverfahren beim Träger - Dauer 2 Monate = November/Dezember
  • Praxisanleitung planen, ggf. Zertifizierungs-Kursus buchen, zum Beispiel den Qualifizierungskurs am BBZ Schleswig: https://shop.bbzsl.de/seminare/
  • Einstellungszusage durch Träger an Bewerbende und als Info an das BBZ (vorbehaltlich der Beurteilung des BBZ über die Voraussetzungen – Einverständnis vom Bewerbenden über Weitergabe der Unterlagen an die Fachschule einholen) - Januar/Februar
  • Anträge der Träger auf Reservierung Fachschulplatz an BBZ (bestenfalls bereits mit den Bewerbungsunterlagen der Schüler*innen zur Prüfung der Voraussetzungen) - spätestens Ende Februar
  • Aufnahmeantrag mit der Unterschrift des*r zukünftigen Auszubildenden an das BBZ Schleswig leiten (https://www.bbzsl.de/wp-content/uploads/2023/01/Aufnahmeantrag-FS-Sozialwesen.pdf)
  • BBZ erteilt Schulplatzzusage an Schüler und Träger sowie  den Einschulungstermin - Anfang April
  • Träger meldet eine geeignete Gruppenleitung zum Qualifizierungskurs für Praxisanleitungen an
  • BBZ und Träger schließen Kooperationsvereinbarung über Ausbildungsablauf, Zeiträume der Praktika etc.
  • Träger stellen Anträge beim Kreis (Land- + Kreisförderung) und reichen Antragsunterlagen schnellstmöglich ein (Ausbildungsvertrag, Vergütung etc.) - Mitte April.
  • Träger schließt Ausbildungsvertrag ab.
  • Land bewilligt Förderung - Ende Juni (nicht beeinflussbar).
  • Träger erhält vom Kreis die Bewilligung der Landes- und Kreisförderung.
  • Die Ausbildung beginnt mit der Praxisphase in der Kita (vom 01. August bis zum Einschulungstermin).
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