- Die Träger prüfen, ob sie beim Kreis ihr Interesse an einer Förderung für einen PiA-Platz bekunden wollen.
- Träger reichen Interessensbekundung (Ausbildungsform Erzieher oder SPA, Anzahl, Name der Kita) beim Kreis ein.
- Kreis teilt Rangliste für Förderung Träger und BBZ mit.
- Ausschreibung durch den Träger und Bewerbungsverfahren beim Träger - Dauer 2 Monate = November/Dezember
- Praxisanleitung planen, ggf. Zertifizierungs-Kursus buchen, zum Beispiel den Qualifizierungskurs am BBZ Schleswig: https://shop.bbzsl.de/seminare/
- Einstellungszusage durch Träger an Bewerbende und als Info an das BBZ (vorbehaltlich der Beurteilung des BBZ über die Voraussetzungen – Einverständnis vom Bewerbenden über Weitergabe der Unterlagen an die Fachschule einholen) - Januar/Februar
- Anträge der Träger auf Reservierung Fachschulplatz an BBZ (bestenfalls bereits mit den Bewerbungsunterlagen der Schüler*innen zur Prüfung der Voraussetzungen) - spätestens Ende Februar
- Aufnahmeantrag mit der Unterschrift des*r zukünftigen Auszubildenden an das BBZ Schleswig leiten (https://www.bbzsl.de/wp-content/uploads/2023/01/Aufnahmeantrag-FS-Sozialwesen.pdf)
- BBZ erteilt Schulplatzzusage an Schüler und Träger sowie den Einschulungstermin - Anfang April
- Träger meldet eine geeignete Gruppenleitung zum Qualifizierungskurs für Praxisanleitungen an
- BBZ und Träger schließen Kooperationsvereinbarung über Ausbildungsablauf, Zeiträume der Praktika etc.
- Träger stellen Anträge beim Kreis (Land- + Kreisförderung) und reichen Antragsunterlagen schnellstmöglich ein (Ausbildungsvertrag, Vergütung etc.) - Mitte April.
- Träger schließt Ausbildungsvertrag ab.
- Land bewilligt Förderung - Ende Juni (nicht beeinflussbar).
- Träger erhält vom Kreis die Bewilligung der Landes- und Kreisförderung.
- Die Ausbildung beginnt mit der Praxisphase in der Kita (vom 01. August bis zum Einschulungstermin).