Infos zur Ausbildungsvergütung und deinem Urlaubsanspruch findest du im TVAöD-Pflege: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege
- § 8 Absatz 1 TVAöD Ausbildungsentgelt in Vollzeitbeschäftigung: 100% für Erzieher*innen und 96,46% für Sozialpädagogische Assistent*innen
- § 9 TVAöD Urlaub
Die Probezeit beträgt maximal sechs Monate.