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Infos zur Ausbildungsvergütung und deinem Urlaubsanspruch findest du im TVAöD-Pflege: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege

  • § 8 Absatz 1 TVAöD Ausbildungsentgelt in Vollzeitbeschäftigung: 100% für Erzieher*innen und 96,46% für Sozialpädagogische Assistent*innen
  • § 9 TVAöD Urlaub

Die Probezeit beträgt maximal sechs Monate.

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