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Häufige Fragen - FAQ

Wer kann Unterstützung durch Ankern & Wohnen erhalten?

Unterstützt werden Menschen im Kreis Schleswig-Flensburg, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, zum Beispiel nach dem Auszug aus einer stationären Einrichtung, einer JVA oder in einer akuten Krisensituation.

Gibt es Voraussetzungen für die Unterstützung?

Ja. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Person seit mindestens sechs Monaten im Kreis Schleswig-Flensburg lebt oder sich hier aufhält und ein dringender Wohnungsbedarf besteht.

Werden Familien bevorzugt?

Ja. Haushalte mit Kindern werden vorrangig unterstützt.

Vermietet Ankern & Wohnen eigene Wohnungen?

Ankern & Wohnen mietet Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt an und vermietet diese weiter. So erhalten Menschen mit besonderen Schwierigkeiten einen erleichterten Zugang zu Wohnraum.

Was bedeutet sozialarbeiterische Begleitung?

Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen bei Bedarf freiwillig und niedrigschwellig, zum Beispiel bei Alltagsfragen, Behördenangelegenheiten oder der Stabilisierung des Mietverhältnisses.

Können auch Menschen von außerhalb unterstützt werden?

Nein. Personen, die aus anderen Regionen in den Kreis Schleswig-Flensburg ziehen möchten, können über dieses Projekt nicht versorgt werden.

Kostet die Unterstützung etwas?

Die Beratung und Unterstützung im Rahmen des Projekts ist für die Betroffenen kostenfrei.



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