Aufhebung des Fütterungsverbotes gem. § 18 Landesjagdgesetz
Die Jagdausübungsberechtigten des Kreises Schleswig-Flensburg wurden über die Hegeringleiter*innen über die Aufhebung des Fütterungsverbotes gem. § 18 Landesjagdgesetz informiert.
Diese Maßnahme wird aufgrund der anhalten Wetterlage mit sofortiger Wirkung angeordnet und gilt bis zum Widerruf durch die Jagdbehörde.
Füttern dürfen nur die jagdausübungsberechtigten Personen.