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Aufhebung des Fütterungsverbotes gem. § 18 Landesjagdgesetz

Die Jagdausübungsberechtigten des Kreises Schleswig-Flensburg wurden über die Hegeringleiter*innen über die Aufhebung des Fütterungsverbotes gem. § 18 Landesjagdgesetz informiert.

Diese Maßnahme wird aufgrund der anhalten Wetterlage mit sofortiger Wirkung angeordnet und gilt bis zum Widerruf durch die Jagdbehörde.

Füttern dürfen nur die jagdausübungsberechtigten Personen.

06.02.2026 
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