Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 09.02.2026

Aufhebung der Feststellung der Notzeit gemäß § 18 Landesjagdgesetz (LJagdG)

Die mit Bekanntgabe des Kreises Schleswig-Flensburg vom 03.02.2026 gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG
festgestellte Notzeit wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Somit gilt das gesetzliche Fütterungsverbot
des § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG für Wildtiere, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, wieder.
Die sofortige Vollziehung wird gern. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im
öffentlichen Interesse angeordnet.

nach oben zurück