Aufgaben des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt führt - falls notwendig - weitere Ermittlungen zu den gemeldeten Fällen durch, kann Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Betreute bereitstellen, berät zu möglicherweise notwendigen Maßnahmen in der Einrichtung oder ordnet diese an, um so eine Weiterverbreitung von Erkrankungen zu verhindern.
Es kann anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder der Verdacht ohne Hinweis auf die Person in der Einrichtung bekannt gegeben wird. Im Einzelfall können auch Tätigkeits- und Betretungsverbote für Kontaktpersonen in der Einrichtung angeordnet werden, wenn dies zur Unterbrechung von Infektionsketten oder bei größeren Ausbrüchen notwendig erscheint.