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Kreis Schleswig-Flensburg setzt sich für Erhalt der Minderheitenberichte ein

Der Kreis Schleswig-Flensburg spricht sich gegen die von der Landesregierung geplante Streichung der Minderheitenberichte aus dem kommunalen Berichtswesen aus. Bislang erschien der kommunale Minderheitenbericht alle fünf Jahre. Das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche „Gesetz zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung“ sieht diese Plicht künftig nicht mehr vor.

Mit einer entsprechenden Resolution, die in der Kreistagssitzung vom 24. März 2026 mehrheitlich beschlossen wurde, fordert der Kreis Schleswig-Flensburg die Landesregierung sowie den Landtag Schleswig-Holstein auf, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die vorgesehenen Streichungen zurückzunehmen.

Gerade aufgrund seiner besonderen Situation mit der dänischen Minderheit und den im Kreisgebiet beheimateten Sprachen, wie Hochdeutsch, Dänisch, und Plattdeutsch, ist der Kreis Schleswig-Flensburg überzeugt, dass Minderheitenberichte dazu beitragen, Minderheitenpolitik sichtbar zu machen. Die Berichte unterstützen dabei, die Förderung von Kultur, Sprache und Teilhabe transparent darzustellen und bestehende Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Außerdem haben sich die bisherigen Strukturen des Berichtswesens im Kreis Schleswig-Flensburg in den vergangenen Jahren als tragfähig erwiesen.

Kreispräsident Walter Behrens betont, dass es vor allem in unserer Region wichtig sei, den Minderheiten den Rücken zu stärken: „Der Kreis Schleswig-Flensburg gilt bundesweit als Modellregion für das Zusammenleben von Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft. Gerade bei uns im Grenzland tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber der dänischen Minderheit. Der Minderheitenbericht macht deutlich, dass wir diese Verantwortung hier vor Ort in unserem Kreis und unserer Region aktiv wahrnehmen.“

Die Resolution hebt weiterhin hervor, dass der kommunale Minderheitenbericht ein eigenständiges Instrument darstellt, das nicht durch das Berichtswesen des Landes zu Regional- und Minderheitensprachen ersetzt werden kann. Vielmehr bildet er die konkrete Situation vor Ort ab und ermöglicht eine gezielte Weiterentwicklung der Minderheitenpolitik auf kommunaler Ebene.

Ebenfalls weißt die Resolution auf die rechtliche Bedeutung des Minderheitenschutzes hin. Dieser ist keine freiwillige Aufgabe, sondern durch internationale Abkommen wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats verbindlich geregelt. Auch die Landesverfassung Schleswig-Holsteins verankert den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten ausdrücklich. Zusätzlich wird auf Bundesebene derzeit eine stärkere Einbindung von Minderheitenrechten im Grundgesetz diskutiert.

Der Kreis Schleswig-Flensburg fordert den Landtag daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die vorgesehenen Streichungen der entsprechenden Regelungen in der Gemeinde- und Kreisordnung nicht umzusetzen und das bestehende Berichtswesen zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten zu erhalten.

Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie im Kreisinformationssystem.

21.04.2026 
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