Familie und Beruf besser vereinbaren: Kreis Schleswig-Flensburg will neue U3-Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeiter*innen ermöglichen
Der Haupt- und Finanzausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg hat in seiner jüngsten Sitzung vom 23. April 2026 einen wichtigen Beschluss zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefasst: Künftig sollen gezielt Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung geschaffen werden.
Für viele Beschäftigte stellt die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und familiären Verpflichtungen nach wie vor eine große Herausforderung im Alltag dar. Pascal Freundt, Fachdienstleiter Personal- und Organisationsmanagement, erklärt: „Gerade die Organisation der Kinderbetreuung verlangt Eltern ein hohes Maß an Flexibilität ab. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Kreisverwaltung als auditierter Arbeitgeber im Bereich ‚Vereinbarkeit von Beruf und Familie‘ das Ziel, ihre Mitarbeitenden aktiv dabei zu unterstützen, Familie und Beruf bestmöglich in Einklang zu bringen.“
Ein zentraler Baustein dieser Strategie sind betriebliche Kinderbetreuungsangebote. Sie sind nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, sondern zugleich ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und langfristigen Bindung von Fachkräften sowie zur Sicherung der Produktivität.
Eine interne Umfrage innerhalb der Kreisverwaltung hat den konkreten Bedarf zusätzlich untermauert: Demnach wünschen sich viele Mitarbeitende insbesondere eine verlässliche Vormittagsbetreuung für ihre Kinder. Ein entsprechendes Angebot könnte dazu beitragen, dass Beschäftigte früher aus der Elternzeit zurückkehren oder ihren Stundenumfang erhöhen.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Haupt- und Finanzausschuss nun den Weg für eine Kooperation mit einer Betriebskita in Schleswig geebnet. Aktuell stecken Kreisverwaltung und Kita-Träger mitten in den Verhandlungen über das mögliche Betreuungsangebot. Geplant ist, Belegrechte für vier Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren mit einem wöchentlichen Betreuungsumfang von jeweils 25 Stunden zu sichern. Die Kosten für die Betreuung werden – wie üblich – von den Eltern getragen, die das Angebot in Anspruch nehmen. Dem Kreis entstehen lediglich Kosten, sofern die Plätze unbelegt bleiben sollten.
Die konkreten Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, etwa Vertragslaufzeiten, Kündigungsmodalitäten sowie Regelungen zur Belegung möglicherweise ungenutzter Plätze, sollen in einer entsprechenden Vereinbarung festgelegt werden, die nun erarbeitet wird. „Wir hoffen auf einen positiven Abschluss der Gespräche, damit die Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung in Zukunft von dem Angebot profitieren können“, so Pascal Freundt.
Rüdiger Wiese, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, begrüßt den Beschluss: „Mit der Entscheidung setzt der Kreis Schleswig-Flensburg ein klares Zeichen für eine moderne und familienfreundliche Arbeitswelt in der Verwaltung und stärkt zugleich seine Attraktivität als Arbeitgeber in einer zunehmend angespannten Fachkräftesituation.“
Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie im Kreisinformationssystem.