Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht stellt fest: auch Getränkedosen im grenzüberschreitenden Handel unterliegen der Pfandpflicht
Vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wurde heute vor der 6. Kammer eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) gegen den Kreis Schleswig-Flensburg verhandelt. Gegenstand des Rechtsstreites war, dass in den sogenannten Bordershops im Rahmen des grenzübergreifenden Handels Getränkedosen pfandfrei an Kunden verkauft wurden, wenn sie nachweisen konnten, dass sie in Skandinavien leben. Dieses Verfahren gibt es bereits seit 23 Jahren und wurde nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg beanstandet, auch Schleswig-Holsteinische Gerichte und der Europäische Gerichtshof hatten es bisher gebilligt.
Das Verwaltungsgericht folgte jetzt der Argumentation der Deutschen Umwelthilfe, dass der pfandfreie Verkauf gegen das deutsche Verpackungsgesetz verstoßen würde und daher auch ordnungsrechtlich entsprechend zu ahnden sei. Die in der Vorschrift geregelte Ausnahme von der Pfandpflicht gelte nur für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen und sei nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten. Zudem würden die bestehenden Bestimmungen sich nicht allein auf den Schutz der Umwelt in den Grenzen der Bundesrepublik reduzieren lassen. Der Kreis hatte zuvor seine zustimmende Haltung in diesem Zusammenhang damit begründet, dass Sinn und Zweck des Verpackungsgesetzes im Grenzhandel, wo die Getränkeverpackungen nicht in Deutschland, sondern im skandinavischen Ausland verbleiben. Zudem sei eine Pfandpflicht daran gekoppelt, dass die Verpackungen auch entsprechend wieder abgegeben werden könnten. Dies sei bei den überwiegend skandinavischen Endverbrauchern eher nicht erwartbar. Dadurch würde der Pfandbetrag zum Teil des Verkaufspreises werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Kammer hat die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
„Das Thema ist sehr komplex, das zeigt bereits die Vielzahl an Institutionen, die sich bisher mit der Frage der Pfandfreiheit beschäftigt haben. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung jetzt abwarten, diese prüfen und dann bewerten, ob wir gegen das Urteil Berufung einlegen. Dazu fühlen wir uns schon wegen der vielen tausend Arbeitsplätze im Grenzhandel verpflichtet“, so Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.