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Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e müssen Sie zusätzlich vorlegen:

  • Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
  • zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
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