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Sie sollten die Betreuungsverfügung so aufbewahren, dass Sie und Ihre Angehörigen jederzeit Zugriff darauf haben. Zudem ist es wichtig, die gewünschte Betreuungsperson über die Betreuungsverfügung und deren Auffindeort zu informieren. Sollten Sie eine Betreuungsverfügung besitzen, sind Sie verpflichtet, diese beim Betreuungsgericht abzugeben, sobald Sie von einem entsprechenden Verfahren erfahren.

Sie können Ihre Betreuungsverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.

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