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An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
- der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
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bestimmter Zweckverbände geht.
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An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
- in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.