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Datum: 08.10.2026

Jobcenter und Sozialzentren zukunftsfähig weiterentwickeln: Kreis stellt Standortstruktur neu auf

Der Kreis Schleswig-Flensburg entwickelt die Angebote seines kommunalen Jobcenters und seiner Sozialzentren grundlegend weiter. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2026 einen weiteren wichtigen Beschluss im Rahmen des Projektes „Zukunftsfähigkeit der Regionalen Integration“ gefasst. Künftig sollen die Sozialzentren an den Standorten Flensburg, Kappeln und Schleswig gebündelt werden. Die Standorte Handewitt, Eggebek und Kropp werden spätestens bis Ende 2030 aufgegeben.

Die Entscheidung über die künftige Standortstruktur ist dabei ein Baustein eines deutlich umfassenderen Veränderungsprozesses. Im Mittelpunkt des Projektes steht die Frage, wie Bürger*innen ihre Anliegen beim kommunalen Jobcenter und den Sozialzentren künftig möglichst einfach, verlässlich und bedarfsgerecht klären können. Dafür nimmt der Kreis bestehende Strukturen ebenso in den Blick wie persönliche, telefonische und digitale Zugangswege.

Landrat Dr. Wolfgang Buschmann ordnet die Entscheidung in den langfristigen Entwicklungsprozess ein: „Als unsere sechs Sozialzentren im Jahr 2004 eingerichtet wurden, hat man sich sehr bewusst Gedanken darüber gemacht, welche Strukturen für die damalige Zeit die richtigen sind. Mehr als 20 Jahre später ist es unsere Verantwortung, diese Strukturen erneut zu hinterfragen. Die Lebensrealität der Menschen, ihre Erwartungen an Verwaltung und auch die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung heute bietet, haben sich grundlegend verändert. Zukunftsfähigkeit bedeutet deshalb für mich nicht, an Bewährtem festzuhalten, nur weil es über viele Jahre funktioniert hat. Wir müssen bereit sein, neu zu denken. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, uns aus der Fläche zurückzuziehen. Unser Ziel ist es, persönliche Nähe, digitale Angebote und eine verlässliche Erreichbarkeit so miteinander zu verbinden, dass die Menschen im Kreis auch in Zukunft einen guten und zeitgemäßen Zugang zu unseren Leistungen haben.“

Genau hier setzt das Projekt an: Weniger feste Standorte sollen nicht weniger Erreichbarkeit bedeuten. Neben der künftigen räumlichen Aufstellung beschäftigt sich der Kreis deshalb mit verschiedenen Möglichkeiten, den Zugang zu seinen Leistungen weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem eine zentrale Servicetelefonie, ein Online-Kundenportal, Online-Sprechstunden und Möglichkeiten einer digitalen Terminvergabe. Gleichzeitig wird geprüft, wie persönliche Beratungsangebote auch außerhalb der künftig drei festen Sozialzentren ermöglicht werden können. Dabei spielen beispielsweise Anfahrtswege, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie mögliche Raumangebote vor Ort eine Rolle.

Mit dem Beschluss des Kreistages steht nun fest, wie die künftige Standortstruktur grundsätzlich aussehen soll. Vorgesehen ist, Bürger*innen, die derzeit durch das Sozialzentrum Handewitt betreut werden, künftig dem Standort Flensburg zuzuordnen. Auch für die derzeit im Sozialzentrum Eggebek betreuten Bürger*innen der Ämter Eggebek und Oeversee ist eine Betreuung am Standort Flensburg vorgesehen. Bürger*innen des Amtes Arensharde können künftig dem Standort Schleswig zugeordnet werden. Gleiches gilt für die Bürger*innen, die derzeit durch das Sozialzentrum Kropp betreut werden.

Die Veränderungen werden nicht kurzfristig umgesetzt. Die Standorte Handewitt, Eggebek und Kropp sollen spätestens bis Ende 2030 aufgegeben werden. Bis dahin werden die weiteren Schritte vorbereitet und die konkreten Angebote und Zugangswege weiterentwickelt. Auch die Aufbauorganisation wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend angepasst.

Mit dem Projekt verfolgt der Kreis das Ziel, sein kommunales Jobcenter und seine Sozialzentren langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Entscheidend ist dabei nicht allein, wo Leistungen angeboten werden, sondern vor allem, wie Bürger*innen sie erreichen können. Persönliche Beratung, telefonische Erreichbarkeit und digitale Angebote sollen künftig stärker zusammengedacht werden und sich sinnvoll ergänzen.

Der Kreistagsbeschluss schafft damit einen wichtigen Rahmen für die weitere Arbeit. Wie die künftigen Angebote konkret ausgestaltet werden, wird im weiteren Projektverlauf entwickelt. Über die nächsten Schritte und Veränderungen wird die Kreisverwaltung frühzeitig informieren.

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