Aktuelle Beschlüsse aus der Kreistagssitzung im Oktober
Der Kreistag hat sich in seiner letzten Sitzung am 7. Oktober 2026 unter anderem für den „Bürgercampus Schleswig“ ausgesprochen, die Neuaufstellung der Standortstruktur der Sozialzentren auf den Weg gebracht und Beschlüsse in den Bereichen Schule, Kindertagesbetreuung sowie Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitsdienst gefasst.
Eine wegweisende Entscheidung betrifft die zukünftige Aufstellung der Kreisverwaltung am Standort Schleswig. Diese verteilt sich derzeit auf zahlreiche Liegenschaften und soll perspektivisch stärker zusammengeführt werden. Dafür wurden drei Varianten untersucht. Der Kreistag hat nun beschlossen, die Planungen für die Variante „Bürgercampus Schleswig“ weiter zu konkretisieren. Hierbei soll das bestehende Kreishaus optimiert und um einen Anbau entlang der Flensburger Straße ergänzt werden. Dieses Vorgehen verspricht den größten Nutzen für Bürger*innen, Verbesserungen für Mitarbeiter*innen und langfristig deutliche Kosteneinsparungen. Sollten sich bei der weiteren Planung bislang unbekannte Risiken ergeben, bleibt eine sogenannte Zwei-Standorte-Lösung als Alternative bestehen. Sie sieht die Modernisierung des Kreishauses und den Neubau eines Dienstleistungszentrums an einem weiteren Standort in Schleswig vor.
Mit einem weiteren Beschluss wird die Standortstruktur der Sozialzentren neu ausgerichtet. Der Kreistag hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Sozialzentren künftig an den drei Standorten Flensburg, Kappeln und Schleswig zu bündeln. Die Standorte Handewitt, Eggebek und Kropp sollen spätestens bis Ende 2030 aufgegeben werden. Weniger feste Standorte bedeuten dabei nicht weniger Erreichbarkeit: Persönliche Angebote werden mit Telefonie, digitalen Zugängen wie Online-Sprechstunden und einem Online-Kundenportal verbunden. Der Zugang zu den Leistungen bleibt somit gesichert und wird zeitgemäß weiterentwickelt. Ziel ist eine zukunftsfähige, verlässliche und bedarfsgerechte Beratung.
Der Kreistag hat außerdem beschlossen, die Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Förderzentren aufzustocken. Sowohl an der Peter-Härtling-Schule in Schleswig als auch an der Schule am Markt in Süderbrarup soll ab 2027 jeweils eine volle Stelle zur Verfügung stehen. Bisher war jeder Schule eine halbe Stelle zugeordnet.
Die steigenden Schüler*innenzahlen und der damit wachsende Raumbedarf an der Peter-Härtling-Schule waren ebenfalls Thema. Um kurzfristig Raumkapazitäten zu schaffen, hat der Kreistag beschlossen, in unmittelbarer Nähe der Schule einen Containerbau mit vier Klassenräumen zu errichten. Dieser soll zum Schuljahresbeginn 2027/28 bezugsfertig sein. Der Containerbau dient als Übergangslösung und überbrückt die Zeit bis zur Umsetzung einer langfristigen Lösung. Parallel dazu hat der Kreistag eine weitere Maßnahme auf den Weg gebracht, die nicht nur zusätzlichen Platz schafft, sondern auch einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion bedeutet: Das Angebot des Amtes Südangeln, beim Neubau des Grundschulstandortes Tolk Räumlichkeiten für Campusklassen zu berücksichtigen, wurde angenommen.
Der Kreistag stellte zudem die Weichen, um die Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu sichern: Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von Erzieher*innen und Sozialpädagogischen Assistent*innen wird nach dem aktuellen Beschluss bis Ende 2029 fortgeführt. Zugleich schafft der Kreis Planungssicherheit für die Kita-Träger: PiA-Ausbildungen, die bis Ende 2029 begonnen werden, erhalten die Förderung auch über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung.
Darüber hinaus entschied der Kreistag positiv über den Betrieb und die Weiterentwicklung zweier Apps für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat gemeinsam mit den Kreisen Plön und Pinneberg sowie der Stadt Neumünster im Rahmen eines von der Europäischen Union finanzierten Projektes zwei Apps entwickelt: MortiLotse für die digitale Erstellung & Bearbeitung von Todesbescheinigungen und MentiLotse für Unterbringungsverfahren nach dem Gesetz für Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen. Sie vereinfachen die Prozesse deutlich und machen sie weniger fehleranfällig. Mit dem Kreistagsbeschluss können die Apps nun auch nach Ende des Projektes weiterbetrieben und -entwickelt werden.
Details zu den einzelnen Beschlüssen und Informationen zu weiteren Tagesordnungspunkten finden Sie im Kreisinformationssystem.