51,3 Millionen Euro für die kommunale Infrastruktur im Kreis Schleswig-Flensburg
Der Kreis Schleswig-Flensburg erhält rund 51,3 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für die kommunale Infrastruktur. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat am 29. Oktober 2026 einstimmig beschlossen, welche Vorhaben vorrangig mit einem Teil der Fördermittel umgesetzt werden sollen. Der größte Anteil ist zunächst für Investitionen am Berufsbildungszentrum (BBZ) Schleswig vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten für den Katastrophenschutz.
Drei Vorhaben sollen zunächst vorrangig gefördert werden
Auf Grundlage einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste hat der HFA drei Maßnahmen ausgewählt, für die insgesamt rund 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingeplant sind:
- 17,7 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung der Kreissporthalle am BBZ Schleswig
- 10 Millionen Euro für die energetische Sanierung und Modernisierung der Gebäude G, H und I am BBZ Schleswig
- 2,3 Millionen Euro für den Ankauf und die Sanierung einer Halle für Fahrzeuge und Lagermaterialien für den Katastrophenschutz
Alle drei Vorhaben haben eine besondere Priorität, da die Arbeiten bereits im kommenden Jahr beginnen sollen. „Wir investieren gezielt in die berufliche Bildung und den Katastrophenschutz. Mit der Sanierung der Kreissporthalle und der BBZ-Gebäude verbessern wir die räumlichen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Ankauf der Halle dringend benötigte Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrzeuge und Material des Katastrophenschutzes“, so Rüdiger Wiese, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Ob die Vorhaben tatsächlich gefördert werden, hängt von der Prüfung der Anträge ab.
Spätere Beratung über Einsatz restlicher Mittel
Die Kreispolitik dankte der Kreisverwaltung für die übersichtliche Aufbereitung der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten der Fördermittel. Nach der aktuellen Beschlussfassung stehen noch rund 21,3 Millionen Euro zur Verfügung. Über deren Einsatz berät der HFA zu einem späteren Zeitpunkt. Die Möglichkeiten für weitere Investitionen sind vielfältig und die Liste potenziell förderfähiger Vorhaben lang. Daher soll ausreichend Zeit bleiben, um die verschiedenen Optionen zu prüfen und abzuwägen.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Fördermittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Die rechtliche Grundlage für die Weitergabe der Mittel an die Länder und Kommunen ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Mit den Mitteln sollen wichtige Investitionen zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur finanziert werden.
Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben am 17. Juni 2025 vereinbart, dass 62,5 Prozent des auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteils aus dem Sondervermögen den Kommunen zugutekommen. Das sind rund 2,1 Milliarden Euro.
Auf den Kreis Schleswig-Flensburg entfällt daraus ein Förderbudget von rund 51,3 Millionen Euro. Innerhalb der zulässigen Förderbereiche und unter Einhaltung der geltenden Förderbedingungen kann der Kreis selbst entscheiden, welche Vorhaben er mit dem Geld voranbringen möchte. Die Fördermittel müssen spätestens Ende 2036 bewilligt und die geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein.