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  • Gültige Personaldokumente (Geburtsurkunde, Meldebestätigung)
  • Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten (Vollmacht zur Personensorge)
  • Stellungnahme des Jugendamtes
  • Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erforderlich sind
  • Einkommensnachweise des Kindes (z.B. Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen)
  • Vermögensnachweise des Kindes - beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrenten-Verträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kontoauszüge des Kindes
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
  • Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben) bzw. Nachweise über die Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt

Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:

    • Großeltern oder Urgroßeltern
    • Geschwister
    • Onkel oder Tante
    • Neffe oder Nichte

Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig. Ihr zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile, Verträge zur Vermögensübertragung oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.

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