Anregung einer Betreuung
Den Antrag auf Einrichtung einer Betreuung können Betroffene selbst oder jede andere Person (Angehörige, Ärzt*innen, Nachbar*innen usw.) stellen.
Auch Behörden können dem Gericht Umstände mitteilen, die die Einrichtung einer Betreuung notwendig machen.
Die Betreuung ist an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen.