Es gibt folgende Hinweise:
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis für eine Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen. Das gilt für:
- Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion