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Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg

Der Kreis hat heute eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg erlassen: Sie gilt bereits ab morgen, 27.02.2021, bis einschließlich Sonntag, den 07.03.2021. Eine Verlängerung ist möglich. In der Anlage sind die Bereiche aufgeführt, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Neu ist, dass die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich des Hafens und des Holms in Schleswig jetzt auch sonntags gilt.

Alle Informationen zum Corona-Virus stehen unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zur Verfügung.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
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26.02.2021 
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