Muss ich als Selbständige meine Altersvorsorge vorrangig aufbrauchen?
Hier gilt ein gesonderter, individueller Freibetrag für die Altersvorsorge. Für jedes Jahr der Selbständigkeit werden 8.000 Euro nicht als Vermögen angesehen.
Eine Solo-Selbständige kann also zum Beispiel nach einer 30-jährigen Selbständigkeit einen Freibetrag in Höhe von 240.000 Euro geltend machen. In diesem Fall bleibt ein Vermögen bis zu 240.000 Euro anrechnungsfrei.