Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung
Der Kreis Schleswig-Flensburg sucht ab 01.06.2023 eine*einen ehrenamtliche*n Beauftragte*n für Menschen mit Behinderung.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Schleswig-Flensburg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Chance haben, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Der Arbeits- und Sozialausschuss hat sich daher in seinen jüngsten Sitzungen dafür ausgesprochen, die Funktion einer*eines ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu installieren. Diese Person soll uns dabei unterstützen, bestehende Barrieren im Kreisgebiet zu identifizieren und abzubauen, damit wir gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen in unserem Kreisgebiet schaffen. Das Bewerbungsverfahren findet vorbehaltlich der Entscheidung im nächsten Kreistages am 29.03.2023 statt.
Detaillierte Informationen finden sich im Ausschreibungstext.
Welche Aufgaben hat die*der Beauftragte für Menschen mit Behinderung?
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und Förderung deren Zusammenarbeit
- Koordination und Weiterleitung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer im Kreis tätigen Organisationen
- Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten gegenüber dem Kreistag und/ oder den Fachausschüssen
- Interessenvertretung insbesondere beim Bau/Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
- Abbau/Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung von Personen mit Behinderungen
- Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Städte und Ämter und Gemeinden
Welche Anforderungen sollten Sie erfüllen?
Anforderungen an die Tätigkeit sind:
- Erfahrungen im Umgang und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Engagement und Eigeninitiative
- Kenntnisse im Sozialleistungssystem
- Kenntnisse über die Landschaft der beteiligten Akteure
- Gesprächsführungskompetenzen
Von einer Bewerbung sind ausgeschlossen:
- Personen, die in einem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zum Kreises Schleswig-Flensburg stehen
- Mitglieder des Kreistages oder eines Fachausschusses des Kreises Schleswig-Flensburg
- Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
In Ihrer Bewerbung für die Tätigkeit als Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung bitten wir Sie, auf folgende Fragen einzugehen:
- Welche Erfahrungen bringen Sie im Umgang und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung mit, die für die Tätigkeit als beauftragte Person relevant sind?
- Beschreiben Sie Ihr bereits bestehendes und aufzubauendes Netzwerk.
- Worin sehen Sie die Schwerpunkte der Tätigkeit?
- Bei welchen Themen sehen Sie aktuell und zukünftig Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für den Kreis? Welche ersten Anregungen können Sie geben? Wie gehen Sie vor?
Wohin ist die Bewerbung zu schicken?
Ihre Bewerbung wird berücksichtigt, sofern diese in Papier oder digital bis zum 19.03.2023 beim Kreis Schleswig-Flensburg eingeht.
Hierzu können Sie gerne das Bewerbungsformular nutzen.
Die Bewerbung ist zu richten an:
Kreis Schleswig-Flensburg
FB Soziales
z.H. Frau Tams-Detlefsen
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
soziales@schleswig-flensburg.de
Wer im Kreisgebiet wohnt und sich zusammen mit der Politik und Verwaltung ehrenamtlich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Schleswig-Flensburg einsetzen möchte, ist herzlich eingeladen, sich bis zum 19. März 2023 beim Kreis Schleswig-Flensburg als Beauftragte*n für Menschen mit Behinderung im Kreisgebiet zu bewerben.