Gebühren
Die Erstattung von Verkehrswertgutachten, schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sowie schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Die zu erhebende Gebühr ergibt sich aus den Tarifstelle 1 - 5 der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg und staffelt sich wie folgt:
Tarifstelle | Gegenstand |
Gebühr in Euro |
1 | Erstattung von Gutachten | |
1.1 | über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über den Bodenwertanteil eines bebauten Grundstücks, falls die Ermittlung des Gebäudewertes zur Erstellung des Gutachtens nicht erforderlich ist | auf der Basis des Wertes des rechtlich ungelasteten Grundstücks: Staffel A |
1.2 | über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken | nach Staffel A |
1.3 | über die Höhe von Entschädigungen für andere Vermögensvor- und -nachteile (§ 193 Absatz 2 BauGB) | nach Staffel A |
1.4 | für über den üblichen Rahmen hinausgehenden Merhaufwand (insbesondere fehlende oder nicht verwertbare Bauunterlagen, Zustand des Bewertungsobjektes, Erbbaurechte, Nießbrauch Wohnrechte) sowie für besondere Dienstleistungen, die in dieser Gebührentabelle nicht speziell aufgeführt sind, wird die Gebühr einzelfallbezogen nach dem Zeitaufwand erhoben (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Satzung). Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde. | 90 Euro/Stunde |
1.5 | Zeitliche Anpassung eines von Gutachterausschuss erstatteten Gutachtens bei gleichbleibenden wertbeeinflussenden Merkmalen | 50 % der Gebühr nach Staffel A |
1.6 | Sind in einem Gutachten mehrere Werte (unterschiedliche Qualitätsmerkmale, verschiedene Wertermittlungsstichtage) zu ermitteln, so ist die Gebühr für die Ermittlung des höchsten Wertes nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.3 zu erheben. Für die Ermittlung der weiteren Werte ist ein Zuschlag von 50 % je weiteren ermittelten Wertes zu erheben. Die Höhe der Zuschläge darf zusammen jedoch nicht 1.000 € überschreiten. | |
1.7 |
Zusätzlich beantragte Ausfertigungen eines Gutachtens (Zwei Exemplare, die bei Gutachtenerstellung ausgefertigt werden, sind in der Gebühr zu Tarifstelle 1.1 bsi 1.3 enthalten). |
15 Euro |
2 | Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte | |
2.1 | Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert, je weiterer Bodenrichtwert |
50 Euro |
2.2 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte inklusive Legende | 50 Euro |
2.3 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte als digitale Datei | 100 Euro |
3 | Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung | |
3.1 | Grundgebühr | 50 Euro |
3.2 | Zuzüglich Gebühr je Kauffall | 5 Euro |
4 | Auswertungen aus der Kaufpreissammlung (summarische Auskünfte) | |
4.1 | Je Grundstücksart/Objektart: Für die erste Stichprobe, für jede weitere Stichprobe |
50 Euro |
5 | Grundstücksmarktbericht | |
5.1 | je Exemplar | 150 Euro |
Staffel A für bebaute und unbebaute Grundstücke | |
Wert | Gebühr |
bis 125.000 Euro | 1,0 von Tausend des Wertes zuzüglich 1.800 Euro |
über 125.000 Euro bis 250.000 Euro | 1,2 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.000 Euro |
über 250.000 Euro bis 500.000 Euro | 1,4 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.200 Euro |
über 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro | 1,6 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.500 Euro |
über 2.500.000 Euro | 1,8 von Tausend des Wertes zuzüglich 3.000 Euro |