Sachgebiet 5-502.3 Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung
Das Sachgebiet Leistungssachbearbeitung ist für die Verwaltung der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehören:
- Prüfung von Einkommen und Vermögen
- Prüfung, ob der Kreis zuständig ist
- Erstellen von Bescheiden
- Abrechnen von Maßnahmen
Das Sachgebiet hilft, wenn die Wohnung und das Essen in besonderen Wohnformen nicht selbst gezahlt werden kann. Hierfür gibt es folgende Leistungen:
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Für diese Leistungen muss ein Antrag gestellt werden.