Sachgebiet 5-502.2 Eingliederungshilfe Teilhabemanagement und heilpädagogische Leistungen
Das Sachgebiet stellt den Bedarf für Eingliederungshilfe fest und bietet entsprechende Leistungen an. Diese Leistungen sind im Teil 2 des SGB IX aufgeschrieben.
Die Mitarbeiter*innen des Teilhabemanagements beraten jede Antragssteller*in persönlich.
Das Verfahren gliedert sich in fünf Schritte:
- Kontaktaufnahme mit dem Sachgebiet wegen möglicher Hilfebedarfe
- Erstberatung
- Bedarfsermittlung
- Erstellung eines Planes mit einer Zielvereinbarung
- Regelmäßige Prüfung der Hilfe
Wer Eingliederungshilfe erhält, kann:
- In einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeiten
- In einer Tagesförderstätte leben
- In besonderen Wohnformen betreut werden
- Zuhause unterstützt werden
- Schulbegleitung erhalten
- Das Geld für Hilfsmittel erhalten
Daneben werden heilpädagogischen Leistungen geprüft. Das sind Hilfen für Kinder mit Behinderungen ab der Geburt bis zur Einschulung.
Folgende Förderungen gibt es hier:
- Förderung im häuslichen Umfeld
- Förderung im Regelkindergarten vor Ort
- Betreuung in einer Integrations- oder Kleingruppe einer heilpädagogischen Kindertagesstätte
- Förderung in einer vom Kinderarzt verordneten Komplexleistung in einer interdisziplinären Frühförderstelle (IFF)
Die Mitarbeiter*innen im Fachdienst Gesundheit erarbeiten hierfür ein Gutachten. Es folgt ein Untersuchungstermin. Des Weiteren beobachtet der Fachdienst Gesundheit und eine Teilhabemanager*in das Verhalten des Kindes beobachtet.