Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen
Was Sie wissen sollten
Nach den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässer so zu nutzen, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird. Bestimmte Nutzungen der Gewässer (z.B. Einleitungen oder Entnahmen) bedürfen daher einer Genehmigung oder einer Erlaubnis.
Für die folgenden Maßnahmen ist ein entsprechender Antrag erforderlich:
Bitte klicken Sie auf den Namen, um die Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners zu erhalten !
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Wasserentnahme aus dem Grundwasser:
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartnerin:
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Einleitung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser:
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
Download: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser
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Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau, z.B. die Verrohrung eines Grabens):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
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Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (ausgenommen sind Hauskläranlagen mit bis zu 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
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Errichtung oder wesentliche Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer (z.B. eine Gewässerkreuzung mit einer baulichen Anlage wie zum Beispiel eine Grabenüberfahrt):
In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.
Ihre Ansprechpartner:
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Bau und Betrieb von Hauskläranlagen mit bis zum 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag.
Ihre Ansprechpartner:
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage nach DIN 4261 (erhältlich im Buchhandel oder beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, Jägersberg 17, 24102 Kiel),
- Flurkarte,
- Lageplan 1:500 mit Entwässerungszeichnung,
- Kläranlagenzeichnung,
- Zeichnung der Nachkläranlage.
Download: 1. Merkblatt Kleinkläranlagen; 2. Liste zugelassener Wartungsunternehmen