Verbotswidrig abgelagerte Abfälle
Leistungsbeschreibung
Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art beziehungsweise Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen.
Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, soweit der Verursacher ermittelt werden kann, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet oder als Straftat weiterverfolgt; die Entsorgungskosten werden dem Verursacher auferlegt.
An wen muss ich mich wenden
An die Polizei oder an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung.
Beschreibung des Fundortes, des Abfalls und der Menge, gegebenenfalls Fotos.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- § 6 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG).
Was Sie noch wissen sollten
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von aufgedrängtem Abfall auf dem eigenen Grundstück kümmern, der gegen Ihren Willen darauf abgelagert worden ist.