Verhütungsmittel
Leistungsbeschreibung
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist die Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel für Personen, die über einen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen, nicht mehr möglich. Für Personen mit einem geringen Einkommen ist es seitdem problematisch, eine für sie geeignete Verhütung zu finanzieren. Eine bewusste Familienplanung ist damit häufig nicht möglich.
Der Kreis Schleswig-Flensburg stellt deswegen seit 2020 Fördergelder zur Finanzierung von Verhütungsmitteln für Kreisbewohner*innen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Beratungsstellen, die für Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreisgebiet zuständig sind, setzen die Beratung und Mittelverwendung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung um.
Interessierte Bürger*innen wenden sich bitte direkt an eine Beratungsstelle ihrer Wahl. Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel ist eine freiwillige Leistung des Kreises Schleswig-Flensburg. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Nähere Informationen – insbesondere zu den Adressen der Beratungsstellen – entnehmen Sie gerne dem Faltblatt.