Sportförderung beim Land beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sportförderung
Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und -verbände. Gefördert werden hier insbesondere:
- Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
- Partnerschulen des Leistungssports,
- Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
- Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
- Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
- Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
- Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
-
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
Fußball Fan-Projekte
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An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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Formulare
Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).
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