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Sportförderung beim Land beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sportförderung

Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und -verbände. Gefördert werden hier insbesondere:

  • Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
  • Partnerschulen des Leistungssports,
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
  • Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
  • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
  • Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
  • Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
    Fußball Fan-Projekte

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An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Formulare

Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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