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Was erledige ich wo?

Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

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Verfahrensablauf

  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

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An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

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Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

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Welche Gebühren fallen an?

  • Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.

    Abgabe: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 75,00 EUR. (Vorkasse: ja)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

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Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Klage

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Was sollte ich noch wissen?

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.05.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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