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Studieren in Schleswig-Holstein


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Schleswig-Holstein unterhält neun staatliche Hochschulen (drei Universitäten in Kiel, Flensburg und Lübeck, die Musikhochschule Lübeck, die Muthesius Kunsthochschule in Kiel, vier staatliche Fachhochschulen in Kiel, Flensburg, Lübeck und Heide) sowie drei private Fachhochschulen (Fachhochschule Wedel, Nordakademie Elmshorn und AKAD-Fachhochschule Pinneberg) und die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz und in Reinfeld.

In Schleswig-Holstein sind Standorte von zwei Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, fünf Forschungsinstitute gehören der Leibniz-Gemeinschaft, eines der Max-Planck-Gesellschaft an sowie ein Institut und eine Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Daneben haben noch drei Forschungseinrichtungen des Bundes hier ihren Sitz oder unterhalten Standorte.

Die Hochschule unterrichtet Studieninteressierte und Studierende über allgemeine Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums durch eine zentrale Studienberatung an jeder Hochschule. Die Fachbereiche unterstützen die Studierenden während ihres gesamten Studiums durch eine studienbegleitende fachliche Beratung.

Ausführliche Informationen über die schleswig-holsteinische Hochschullandschaft und das Studium in Schleswig-Holstein finden Sie im Wissenschaftsportal des Landes.

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An wen muss ich mich wenden?

An die jeweilige Hochschule.

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Welche Gebühren fallen an?

Genaue Auskunft hierzu erteilt die jeweilige Hochschule.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG).

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Was sollte ich noch wissen?

Informationen über Ihren gewünschten Studiengang finden Sie auch auf den Internetseiten Studien- und Berufswahl, Hochschulkompass (Hochschulrektorenkonfernez - HRK) oder Studienwahl (Bundesagentur für Arbeit - BA).

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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