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Was erledige ich wo?

Behördennummer 115


Leistungsbeschreibung

Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

  • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
  • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
  • Wie kann ich BAföG beantragen?
  • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 - 18:00 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit  101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115@bmi.bund.de (dienstlich)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 - 18:00 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit  101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115@bmi.bund.de (dienstlich)

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Voraussetzungen

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

keine

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Welche Gebühren fallen an?

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.05.2014
Fachlich freigegeben durch:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115, Bundesministerium des Innern - Referat O 8

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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