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Was erledige ich wo?

Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

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Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

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Welche Unterlagen benötige ich?

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

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Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

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Onlinedienste

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An wen muss ich mich wenden?

Obere Fischereibehörde im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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