Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel zu den Themen:
- medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Rentenantrag
- geförderte, zusätzliche Altersvorsorge
- Prävention
- Renteninformation
- Zahlung von freiwilligen Beiträgen
- Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung
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Verfahrensablauf
Sie können das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung innerhalb der Servicezeiten anrufen.
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
keine
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Welche Unterlagen benötige ich?
keine
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Welche Gebühren fallen an?
keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
keine
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Bearbeitungsdauer
keine
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Rechtsgrundlage
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Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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