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Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel zu den Themen:

  • medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Rentenantrag
  • geförderte, zusätzliche Altersvorsorge
  • Prävention
  • Renteninformation
  • Zahlung von freiwilligen Beiträgen
  • Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung

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Verfahrensablauf

Sie können das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung innerhalb der Servicezeiten anrufen.

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

keine

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Welche Unterlagen benötige ich?

keine

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Welche Gebühren fallen an?

keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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Bearbeitungsdauer

keine

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Rechtsgrundlage

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Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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