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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen


Leistungsbeschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
  • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
  • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

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Bearbeitungsdauer

keine Angabe

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Rechtsgrundlage

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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