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Was erledige ich wo?

Wohnsitz Abmeldung


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

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An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

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Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

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Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Bestätigung des Wohnungsgebers

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

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Rechtsgrundlage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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