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Was erledige ich wo?

Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen


Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort. 
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis. 
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
  • Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.

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An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

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Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.

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Rechtsgrundlage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Inneren (BMI)

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Onlinedienste

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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