Straßenbeleuchtungsstörung melden
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
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An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
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Rechtsgrundlage
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Onlinedienste
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