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Was erledige ich wo?

Ärzte und Krankenhäuser in Schleswig-Holstein


Leistungsbeschreibung

Zur Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung stehen Krankenhäuser unterschiedlichster Leistungsausrichtung zur Verfügung.

Auf der Basis seines "Standardprogramms für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein" vom Februar 2007 fördert das Land Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wie auch Neubauten an beziehungsweise von Krankenhäusern. Die geförderten Krankenhäuser werden in den Krankenhausplan aufgenommen. Dies trifft für die überwiegende Zahl aller Krankenhäuser zu.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Adressen von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein finden Sie auf dem Gesundheits-Portal des Landes Schleswig-Holstein.

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Den Krankenhausplan Schleswig-Holstein und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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