Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen: Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
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An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Genaue Aukünftehierzu erteilt das MEKUN.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
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Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
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Rechtsgrundlage
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Formulare
Formloser Antrag.
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