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Was erledige ich wo?

Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.

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An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

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Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag auf Anerkennung

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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