Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.
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An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).
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Welche Unterlagen benötige ich?
Antrag auf Anerkennung
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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