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Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
  • Vermieten von Zelten,
  • Transporteinsätze,
  • Kranarbeiten,
  • Hubschrauberflüge,
  • Baumfällung,
  • Demontagearbeiten,
  • Sprengen von Ruinen.

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An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

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Welche Unterlagen benötige ich?

Angaben über

  • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
  • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Formulare

Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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