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Was erledige ich wo?

Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten , vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
  • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

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Voraussetzungen

  • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) 
  • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen

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Welche Gebühren fallen an?



  • Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

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Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
  • 3 Monat(e)

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

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Formulare

Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

Tel.: 04347/704-290 oder -370

Fax: 04347/704-602

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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